JobCenter Angelegenheiten // Hartz IV-Bescheid

Ich vertrete Sie in Jobcenter Angelegenheiten. Ich überprüfe für Sie Bescheide des Job Centers (Hartz IV Bescheid) oder des Amtes für Soziales und Wohnen und vertrete Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.

  • Sie sind Bezieher von Hartz IV/Jobcenter Leistungen und mit dem Jobcenter Bescheid  nicht einverstanden?
  • Ist Ihr Hartz IV-Bescheid (ALG II Bescheid) falsch?
  • Das Jobcenter bewilligt Ihnen nur einen Teil Ihrer Miete?
  • Erhalten Sie Mehrbedarf Warmwasser?
  • Gewährt Ihnen das Jobcenter einen Alleinerziehendenzuschlag?
  • Zahlt Ihnen das Jobcenter in voller Höhe die Kosten der Unterkunft (KdU)?
  • Wird erzieltes Einkommen in richtiger Höhe angerechnet?
  • Wurde Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss in dem Jobcenter Bescheid richtig berücksichtigt?
  • Wer gehört zu der Bedarfsgemeinschaft?

Rechtsanwalt Hanns Peter Faber – Fachanwalt für Familienrecht in Essen

Als Fachanwalt und Rechtsanwalt berät Sie Herr Faber kompetent auf folgenden Rechtsgebieten:

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Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.

Überprüfung Ihres Hartz IV Bescheides // Rechtsberatung bei Jobcenter Angelegenheiten

Wegen dieser und weiterer Fragen überprüfe ich die Ihnen vorliegenden Jobcenter Bescheide und lege für Sie Rechtsmittel dagegen ein. Zu beachten ist, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des Jobcenter Bescheides (Hartz IV-Bescheid) noch nicht abgelaufen ist. Nur dann ist es für mich möglich, für Sie Widerspruch gegen einen Jobcenter Bescheid einzulegen, um für Sie höhere Jobcenter-Zahlungen durchzusetzen.

Ich überprüfe für Sie, ob das Jobcenter den Ihnen möglicherweise zustehenden Mehrbedarf gewährt hat, wozu beispielsweise Mehrbedarf für dezentral zubereitetes Warmwasser oder ein solcher für kostenaufwändige Ernährung zählt. Anhand Ihres Jobcenterbescheides kann ich zudem ermitteln, ob die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter in richtiger Höhe berücksichtigt worden sind. Fehlerhaft können Jobcenter Bescheide nach unseren Erfahrungen auch bei der Anrechnung des von Ihnen erzielten Einkommens sein. Ich prüfe für Sie, ob in Ihrem Jobcenter Bescheid das von Ihnen erzielte Einkommen in korrekter Höhe berücksichtigt worden ist.

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass das Jobcenter fehlerhaft Kindergeld berücksichtigt, oder aber Unterhaltsvorschusszahlungen als Einkommen in falscher Höhe anrechnet. Ich übernehme diese Jobcenter Angelegenheiten und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft (BG)?

Darüber hinaus geht das Jobcenter nach den von uns gemachten Erfahrungen gelegentlich von einer Bedarfsgemeinschaft aus, obwohl eine solche nicht vorliegt. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören der oder die erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben und der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Ferner gehören zur Bedarfsgemeinschaft die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

In der Praxis ist es oft streitig, ob bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist. Eine Person, die mit den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt zählt grundsätzlich ebenfalls zur Bedarfsgemeinschaft. Dies ist allerdings erst dann anzunehmen, wenn so zusammengelebt wird, dass unter Berücksichtigung des Einzelfalles ein wechselseitiger Wille anzunehmen ist, füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird dies vermutet, wenn Personen länger als ein Jahr Zusammenleben, oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder die Befugnis besteht, über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Widerspruch gegen den Jobcenter Bescheid einlegen

Sofern Ihnen daher ein aktueller Jobcenter Bescheid zugegangen ist, können Sie sich gerne an mich wenden, damit ich für Sie überprüfen kann, ob die Höhe der an Sie geleisteten Jobcenter-Zahlungen richtig ist, oder aber wir für Sie Widerspruch einlegen sollen.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

  • Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Job Center Bescheides
  • Sie erhalten keine Beratung  durch das Job Center bei einem Widerspruch gegen einen Hartz IV-Bescheid (oder ALG 2 Bescheid).
  • Lassen Sie den Widerspruch von mir als einem erfahrenen Anwalt begründen.
  • Wenn die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist können Sie innerhalb eines Jahres einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen.
  • Das Job Center berechnet Ihnen für den Widerspruch keine Gebühren.