WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht) // Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt das Zusammenleben der Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft. Grundlage ist neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG, kurz: WEG) die Teilungserklärung. Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht vertrete ich alle Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen bei juristischen Problemen im Bereich Wohneigentum, Sondereigentum, Teileigentum und Eigentümergemeinschaften.

  • Das Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum wird unzulässig gebraucht (z. B. gewerbliche Nutzung)?
  • Das Anbringen einer Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach, die Reparatur der Heizungsanlage oder der Balkone (modernisierende Instandsetzung) führen zu Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft?
  • Sie wollen einen Eigentümerbeschluss anfechten oder die Hausgeldvorauszahlungen zurückfordern?
  • Sie haben Fragen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum im WEG-Recht?
  • Sie möchten die Wirtschaftsplänen und Sonderumlagebeschlüsse prüfen lassen?

Rechtsanwalt Frank Gentile – Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Essen

Sie haben Fragen zum Mietrecht?
Im Bereich des Mietrechts ist RA Gentile für Mieter und Vermieter tätig.

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Sie benötigen Rechtsberatung zum WEG-Recht?

Unsere Schwerpunkte im Wohnungseigentumsrecht (WEG Recht) liegen in den folgenden Bereichen

  • Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft (Wohnungseigentümergemeinschaft) gegen Miteigentümer, die sowohl einen finanziellen Hintergrund (z. B. Verstoß gegen Pflichten zur Zahlung des Hausgeldes) als auch einen verhaltensabhängigen Hintergrund (z. B. Verstoß gegen Teilungserklärung oder Hausordnung) haben können
  • Durchsetzung von Ansprüchen einzelner Miteigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft z. B. bei Vorenthalten von Sondereigentum oder Sondernutzungsrechten, sowie Durchsetzung einer ordnungsgemäßen Verwaltung
  • Überprüfen von Verwalterhandeln, Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Gemeinschaft, Rechtmäßigkeit Wirtschaftsplan etc.
  • Im Streitfall vertreten wir Ihre Interessen sowohl in der  Wohnungseigentümerversammlung als auch vor Gericht.