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über uns
Service
Konditionen
Wegbeschreibung
Hinweis
Was kostet mein Anwalt?
- Erstberatung 50,-
Euro
- Grundsätzlich Abrechnung nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Anwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG)
- Forderungseinzug und Inkasso zu individuell vereinbarten Konditionen
Beispiel 1:
Es besteht ein
Streit über einen Betrag von 1.000,- Euro, die geltend gemacht werden
sollen,
oder die von Ihnen verlangt werden.
a) Erstberatung
50,- Euro
b) Außergerichtliche Vertretung nach dem geltenden RVG,
inklusive Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer:
186,80 Euro
Beispiel 2:
Es besteht ein
Streit über einen Betrag von 5.000,- Euro die geltend gemacht werden
sollen,
oder die von Ihnen verlangt werden.
a) Erstberatung
50,- Euro
b) Außergerichtliche Vertretung nach dem geltenden RVG,
inklusive Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer:
489,45 Euro
Beispiel 3:
Es besteht ein
Rechtsstreit über einen Betrag von 50.000,- Euro die geltend gemacht
werden sollen,
oder die von Ihnen verlangt werden.
a) Erstberatung
50,- Euro
b) Außergerichtliche Vertretung nach dem geltenden RVG,
inklusive Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer:
1.641,96 Euro
