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Ausländerrecht
Im
Ausländerrecht ist es ebenfalls erforderlich, dass Sie uns sämtliche, Ihnen
vorliegenden Unterlagen
mit zu dem Beratungsgespräch mitbringen.
Auch im
Ausländerrecht müssen wir auf Zahlung eines Kostenvorschusses bestehen.
Dieser von Ihnen zu leistende Kostenvorschuss wird selbstverständlich bei einer
abschließend erstellten Kostenrechnung berücksichtigt.
