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Bußgeldrecht
Zu
einem ersten Beratungsgespräch bitten wir darum, ein Ihnen möglicherweise
vorliegendes Anhörungsschreiben
oder einen möglicherweise bereits erlassenen Bußgeldbescheid mitzubringen.
Zu beachten ist, dass bei bereits vorliegendem Bußgeldbescheid die Frist zur
Einspruchseinlegung
lediglich zwei Wochen beträgt.
