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Strafrecht
Aufgrund der
Komplexität und der vielfältig bestehenden Möglichkeiten im Strafrecht bitten
wir Sie,
sämtliche, Ihnen vorliegenden Unterlagen in der Strafangelegenheit mit zu dem
Beratungsgespräch mitzubringen.
Wir möchten Sie
darauf hinweisen, dass wir in Strafrechtsangelegenheiten darauf bestehen müssen,
dass Sie einen Kostenvorschuss einzahlen.
Dieser wird nach Ablauf des Strafverfahrens selbstverständlich bei einer
abschließenden Kostenrechnung mit berücksichtigt
