kostenlose Unfallregulierung // Verkehrsrecht // Schadensersatz // Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Rechtsangelegenheiten rund ums Auto und vertrete Sie in sämtlichen Bereichen des Verkehrrechts.

Ich betreue sämtliche Anliegen im Verkehrsrecht und Schadensersatzrecht. Dazu zählen insbesondere die Regulierungen von Verkehrsunfällen und damit einhergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Reparaturkosten, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagen u.a.).

Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall hatten (ob als Kraftfahrzeugführer, Fahrradfahrer oder Fußgänger) regulieren wir Ihren Unfall kostenlos. Unsere außergerichtlichen Gebühren stellen wir der gegnerischen Versicherung in Rechnung. Ohre Rechtsanwaltsgebühren machen wir ebenfalls als Schadensposten geltend.

  • Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten die Ihnen entstandenen Kosten erstattet bekommen?
  • Sie haben aufgrund eines Verkehrsunfalls körperliche Schäden erlitten?
  • Sie möchten wissen wie hoch Ihr Schmerzensgeldanspruch ist?
  • Wie wird ein Unfallschaden berechnet?
  • Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen und welche Möglichkeiten gibt es dagegen vorzugehen?
  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder eine Strafanzeige?
  • Brauche ich einen Rechtsanwalt auch wenn ich am Unfall keine Schuld trage?

Rechtsanwalt Sinan Akcakaya – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen

Herr Akcakaya berät und betreut in den folgenden Rechtsgebieten:

+49 201 831130

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.

Anwaltliche Hilfe bei der außergerichtlichen Unfallregulierung und vor Gericht

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und möchten, dass ich diesen Unfall für Sie reguliere, können Sie die Bearbeitung beschleunigen, in dem Sie zu dem Beratungsgespräch die Unfallmitteilung der Polizei, bei Unfallschäden bis ca. 1.000,– Euro einen Kostenvoranschlag, bei Unfallschäden ab ca. 1.000,– Euro ein Sachverständigengutachten, sowie ladungsfähige Anschriften eventuell vorhandener Zeugen mitbringen.

Auch wenn Sie einen Unfall mit einem E-Scooter/ E- Roller oder aber einem Fahrrad hatten, können Sie die gleichen Ansprüche geltend machen.

Ich prüfe für Sie, ob Sie Ansprüche gegen den Unfallgegner und deren Versicherung haben. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten u.a.

Einen Rechtsanwalt sollten Sie auch aufsuchen, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen. Erfahrungsgemäß werden die Unfälle von der Gegenseite von juristisch geschulten Sachbearbeitern abgewickelt, sodass diese häufig versuchen, die Schäden für die Versicherung so niedrig wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie: Im Falle eines erfolgreichen Gerichtsverfahrens, tragen Sie keinerlei Rechtsverfolgungskosten. Diese muss dann die gegnerische Partei oder Versicherung tragen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann ich für Sie eine Deckungszusage einholen, sodass auch in diesem Fall keine Kosten für Sie entstehen.