Zivilrecht (Privatrecht) // Vertragsrecht // Vertragsabschluss

Ich vertrete Sie in sämtlichen Fragestellungen, die das Zivilrecht betreffen.

Das Zivilrecht regelt die Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen oder auf Unternehmen. Es unterteilt sich in weitere spezielle Rechtsgebiete wie z. B. Kauf, Leasing, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag oder allgemeine Schadensersatz oder Bereicherungsansprüche. Die Rechtsgrundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet im Wesentlichen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), hinzukommen spezialgesetzliche Regelungen.

Rechtsanwalt Frank Gentile – Fachanwalt für Steuerrecht in Essen

Kompetente Beratung und Vertretung durch RA Gentile bei allen zivilrechtlichen, handels- und gesellschaftsrechtlichen Problemen:

  • Vertragsrecht
  • Sachen- und Grundstücksrecht
  • Schadensrecht
  • Bereicherungsrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht

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Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.

SCHWERPUNKTE IM ZIVILRECHT

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Zivilrechtes, unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht (z.B. Leasingvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag etc.)
  • Beratung vor Vertragsabschluss, Erstellung und Prüfung von Verträgen
  • Grundstücksrecht
  • Reiserecht (Minderung des Reisepreises bei Mängeln der Reise, Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge)
  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Unternehmensrecht
  • Recht der unerlaubten Handlungen
  • Ungerechtfertigte Bereicherungen

HANDELSRECHT – PASSENDE VERTRÄGE ZUR VERTRIEBSSTRUKTUR IHRES UNTERNEHMENS

Das Handelsrecht regelt das Recht der Kaufleute. Rechtsgrundlage ist im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch (HGB) und seine Nebengesetze. In der Europäischen Union ist das Handelsrecht jedoch in großen Teilen durch Richtlinien harmonisiert.

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Handelsrechts gegen Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Konkurrenten, unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Handelsvertreter
  • Vertragshändler
  • Kommissionsverträge
  • Franchiseverträge

GESELLSCHAFTSRECHT // GESELLSCHAFTERVERTRÄGE

Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der Begründung, der Durchführung und der Beendigung von privatrechtlichen Personenvereinbarungen (z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR, die GmbH, die GmbH & Co. KG, die AG, die KGaA, die OHG, die KG, die Genossenschaft etc.) die zur Erreichung
eines bestimmten Zwecks gegründet werden, sowie das Recht der Gesellschafter zueinander.

Wir vertreten Sie sowohl in Gesellschafterversammlungen als auch gerichtlich in sämtlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts, unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Erstellung / Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Gesellschafter (z. B. Informationspflicht, Auskunft, Geschäftsführung, Zahlung)
  • Durchsetzung von Ansprüchen der Erben oder Rechtsnachfolger
  • Vorbereitung und Hilfestellung bei Durchführung von Gesellschafterversammlungen