Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ich berate und vertrete Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer im gesamten Spektrum des Arbeitsrechtes.

  • Sie habe die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten? Bei Erhalt einer Kündigung muss schnell gehandelt werden.
  • Sie wissen nicht, ob Sie Ihren Arbeitsplatz nach erfolgter Kündigung überhaupt behalten wollen? Ein Kündigungsschutzprozess könnte sich im Hinblick auf eine attraktive Abfindung lohnen.
  • Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten?
  • Habe ich Anspruch auf Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
  • Stehen Sie unter besonderem Kündigungsschutz (z. B. als Schwerbehinderter, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer in Elternzeit, Auszubildender, Mitglied des Personal- und Betriebsrats etc.)?
  • Ist mein Lohn richtig berechnet oder habe ich höhere Ansprüche (z. B. wegen Überstundenzuschlag, Urlaubsgeld etc.)?
  • Was mache ich, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht?

Rechtsanwalt Ralf Delgmann – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen

Der Titel »Fachanwalt« bestätigt Herrn Delgmann langjährige und vertiefte Kenntnisse auf allen Gebieten des Arbeitsrechts:

  • für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Gewerkschaften
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung, Gestaltung und Beratung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie Arbeitszeugnissen
  • Rechtsberatung rund um Fragen zum Arbeitslohn und Gehalt
  • Rechtshilfe bei sozialrechtlichen Fragen über den Bezug von Arbeitslosengeld
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten in NRW und bundesweit

+49 201 831130

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich von mir beraten.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses – durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Todesfall

KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. Während bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer selten Probleme auftreten, stellt die Arbeitgeberkündigung den häufigsten Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung dar.

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitnehmer in den meisten Fällen spätestens innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Unterlässt er dies, wird die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist.

! Wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung umgehend Termin vereinbaren !

In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht überprüft der Richter, ob der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt war. War kein Kündigungsgrund vorhanden oder lagen sonstige Mängel bei der Kündigung vor besteht das Arbeitsverhältnis fort, andernfalls endet es nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung will er in vielen Fällen für diesen Arbeitgeber nicht mehr arbeiten. Für den Verlust des Arbeitsplatzes würde er aber gerne eine möglichst hohe Abfindung von dem Arbeitgeber bekommen. Auch der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen, sonst hätte er ihn nicht gekündigt. Hier besteht nun meine Aufgabe darin, eine möglichst hohe Abfindung von dem Arbeitgeber zu erhalten. Hierfür bedarf es eines spezialisierten Fachwissens um Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung zu wecken und ein über Jahre erworbenes Verhandlungsgeschick, damit das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers bei der Einigung Berücksichtigung finden, wie beispielsweise die Bezahlung von Überstunden, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen oder die Erteilung eines guten Zeugnisses.

Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis fortsetzen, wird im Zweifel das gerichtliche Verfahren bis zu einem Urteil fortgeführt werden müssen.

Welche Alternative der Arbeitnehmer wünscht, wird mit ihm zuvor ausführlich besprochen. Es werden die Vor- und Nachteile erörtert und anschließend eine Entscheidung getroffen.

AUFHEBUNGSVERTRAG

Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer wird häufig ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber angeboten. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat gravierende Folgen für den Arbeitnehmer. Vor Abschluss des Aufhebungsvertrages sollte deshalb auf jeden Fall ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.

Bei dem angebotenen Aufhebungsvertrag versucht der Arbeitgeber die für ihn beste Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren. Hier ist es dringend geboten, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers Berücksichtigung finden. Wegen der relativ komplizierten Materie wird dies nur mit anwaltlicher Beratung erfolgsversprechend sein.

! Wichtig: Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung führt in aller Regel bei der Arbeitsagentur zur Verhängung einer Sperrfrist !

TOD DES ARBEITNEHMERS

Verstirbt der Arbeitnehmer, stehen den Erben gegebenenfalls noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu. Dies sind zum einen Lohnansprüche, zum anderen Urlaubsabgeltungsansprüche. Zu prüfen ist hierbei, ob noch weitere Ansprüche bestehen, wie beispielsweise anteiliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Erfolgsprovisionen oder ähnliches.

Vor Abschluss des Arbeitsvertrages

Hat sich der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer entschieden wird er Ihnen in der Regel einen schriftlichen Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorlegen. Viele der Formulierungen in diesem Arbeitsvertrag werden für Sie unverständlich sein. Sinnvoll ist es deshalb, den Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung durchzusprechen, damit Ihnen Ihre Rechte und Pflichten bewusst sind, die sich aus diesem Arbeitsvertrag ergeben. Aber auch wenn Sie den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet haben ist es häufig sinnvoll, diesen zu überprüfen. Viele Rechtsstreitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn Sie Ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag kennen und entsprechend handeln.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich. Häufig kommen Arbeitsverhältnisse durch mündliche Absprachen zustande. Kommt es dann zu Streitigkeiten über diese Absprachen hat der Arbeitgeber zu beweisen, wie sich geeinigt wurde. Der Arbeitnehmer kann allerdings auch verlangen, dass er einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhält.

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses

Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses können zahlreiche Probleme auftreten. Die häufigsten Probleme sind:

  • Habe ich einen Anspruch auf Lohnerhöhung?
  • Ist mein Lohn richtig berechnet oder habe ich höhere Ansprüche?
  • Habe ich aus dem Gesetz zur Lohngleichheit höhere Lohnansprüche, weil Männer im Betrieb mehr verdienen?
  • Habe ich einen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
  • Wie reagiere ich auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung?
  • Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch und sind Urlaubsansprüche möglicherweise bereits verfallen? Bekomme ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung?
  • Wie lange muss ich arbeiten, wann und wie lange habe ich einen Anspruch auf Pause?
  • Wie ist Bereitschaftszeit zu vergüten?
  • Habe ich Ansprüche auf einen Überstunden- oder auf Nachtzuschlag?

Es gibt eine Vielzahl von Problemen, die im laufenden Arbeitsverhältnis auftreten können. Auch wenn man sich nicht gleich mit einer Klage gegen den Arbeitgeber in einem laufenden Arbeitsverhältnis zur Wehr setzen will ist es doch häufig sinnvoll seine Rechte zu kennen.

! Wichtig: Häufig müssen finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden, da die Ansprüche andernfalls verfallen (Ausschlussfrist) !

Wenn Zweifel bestehen sollte ein Beratungsgespräch vereinbart werden.