Was bedeutet Online-Scheidung?

Online-Scheidung bedeutet lediglich, dass die Korrespondenz zwischen dem Scheidungsanwalt und seinem Mandanten per E-Mail oder mittels eines Online-Formulares erfolgt. Der Mandant nimmt meistens per E-Mail Kontakt zu seinem Scheidungsanwalt auf und übermittelt ihm die für das Scheidungsverfahren notwendigen Unterlagen vorab online. Hierzu zählen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.

Zudem beantwortet der Mandant seinem Scheidungsanwalt per E-Mail Fragen, deren Beantwortung für den Scheidungsanwalt notwendig sind, um einen Scheidungsantrag stellen zu können.

Welche Angaben sind in einem Scheidungsantrag zu machen?

Damit ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, müssen dem Scheidungsanwait die vollständigen Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder und deren gewöhnlicher Aufenthalt mitgeteilt werden. Nach einer Trennung halten sich gemeinsame minderjährige Kinder in der Regel bei einem Elternteil auf und haben dort Ihren Lebensmittelpunkt.

Ferner sind Angaben zu machen, ob die Ehegatten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Um gang und die Unterhaltspfiicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern und gegenüber dem Ehegatten getroffen haben. Es sind zudem Angaben bezüglich einer etwaigen Regelung über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen zu machen. Außerdem muss ein Scheidungsantrag enthalten, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind anderweitig bei Gericht anhängig sind. Der Scheidungsanwalt muss zudem wissen und gegen über dem Gericht mitteilen, seit wann die Ehegatten voneinander dauerhaft getrennt leben.

Ein Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden. Die Ehe muss zudem gescheitert sein, was ebenfalls gegenüber dem Gericht von dem Scheidungsanwalt mitgeteilt werden muss.

Benötigt man bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Rechtsanwalt?
Gibt es einen gemeinsamen Rechtsanwalt für beide Ehegatten?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, der dann den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte braucht keinen eigenen Rechtsanwalt, sofern er der Scheidung zustimmen und keinen eigenen Scheidungsantrag steilen mochte. Wichtig zu wissen ist es allerdings, dass es keinen gemeinsamen Rechtsanwalt gibt, da ein Rechtsanwalt immer nur einen der Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten darf. Der anwaltlich nicht vertrete ne Ehegatte sollte daher genau prüfen, ob es wirklich nur um eine Scheidung geht, oder weitere Regelungen getroffen werden sollen, von denen er vielleicht noch keine Kenntnis hat.

Muss ich bei einer Online-Scheidung einen Gerichtstermin wahrnehmen?

Nachdem der Scheidungsanwalt Scheidungsantrag gestellt hat und alle notwendigen Unterlagen dem Gericht vorliegen (hierzu zählen auch die Auskünfte der Rententräger, beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung) beraumt das Gericht einen Scheidungstermin an. Zu diesem Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Ferner muss der Rechtsanwalt, der für einen der Ehe gatten Scheidungsantrag schriftlich gestellt hatte ebenfalls persönlich anwesend sein. Im Scheidungstermin werden sodann beide Ehegatten persönlich von der Richterin/dem Richter an
gehört. Sie müssen Angaben zum Trennungszeitpunkt machen und erklären, dass sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden möchten. Noch im Gerichtstermin erfolgt die Verkündung des Scheidungsbeschlusses, welche einige Wochen später vom Gericht sodann auch schriftlich übermittelt wird.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Gerichtstermin in der Regel 5-10 Minuten.

Was kostet eine Online-Scheidung?

Die Kosten jeder einvernehmlichen Scheidung ermittein sich aus dem sogenannten Gegenstands- oder
Streitwert.

Der Gegenstandswert einer Scheidung errechnet sich aus dem dreifachen zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Ehegatten. Hinzu kommt ein eigener Gegenstandswert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches, welcher 10 % pro Rentenanrecht des Gegenstandswertes der Scheidung beträgt.

Die Summe aus dem Wert der Scheidung und des Versorgungsausgleiches stellt den Gesamtgegenstandswert des Scheidungsverfahrens dar. Sodann ergibt sich aus einer Tabelle, in welcher Höhe Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren entstehen.

Ist eine Online-Scheidung empfehlenswert?

Nach unseren Erfahrungen ist es wichtig, dass ein persönliches Gespräch mit dem Scheidungsanwalt – sei es auch nur telefonisch – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung geführt wird. Oft bestehen noch Fragen, die besser persönlich geklärt werden können, als im schriftlichen Austausch per E-Mail.

Sofern Sie eine (Online-) Scheidung wünschen sollten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Hanns Peter Faber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht